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 Wahlordnung

Aufgrund rechtlicher Änderungen im Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) wurde folgende Wahlordnung beschlossen:

 

Wahlordnung für die Klassenelternsprecher und den Elternbeirat

an der Grundschule Heinersreuth

Der Elternbeirat der Grundschule Heinersreuth erlässt gemäß Art. 68 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) im Einvernehmen mit der Schulleiterin/dem Schulleiter folgende

 

Wahlordnung für die Wahl zum Klassenelternsprecher
und zum Elternbeirat

- WahlO EB – 



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